Häufige Fragen
Verordnung, Kosten, Anmeldung — und wann Sie in einer Podologie-Praxis richtig sind.
Die häufigsten Fragen
Brauche ich eine ärztliche Verordnung?
Die Wundversorgung erfolgt in Absprache mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt. Mit einer ärztlichen Verordnung übernimmt die Grundversicherung die Pflegeleistungen nach KLV. Wenn Sie unsicher sind, rufen Sie uns an unter 031 368 15 15 — wir klären das mit Ihnen.
Zahlt die Krankenkasse?
Ärztlich verordnete Wundversorgung ist eine Leistung der Grundversicherung (obligatorische Krankenpflegeversicherung). Es gelten die schweizweit einheitlichen KLV-Ansätze; die Patientenbeteiligung beträgt höchstens CHF 15.35 pro Tag. Die Zahlen im Überblick stehen auf der Seite Kosten und Verordnung.
Wie melde ich mich an?
Telefonisch unter 031 368 15 15 — ist unser Empfang gerade nicht besetzt, hinterlassen Sie bitte eine Nachricht auf der Combox, wir rufen Sie so rasch wie möglich zurück. Oder Sie nutzen das Anmeldeformular. Eine Online-Terminbuchung gibt es beim Fuss- und Wund-Zentrum nicht.
Podologie oder Fuss- und Wund-Zentrum — wohin gehöre ich?
Solange keine offene Wunde da ist, sind Sie in einer Podologie-Praxis des Netzwerks richtig. Ist eine Wunde offen, heilt sie schlecht oder besteht sie schon länger, übernimmt das Fuss- und Wund-Zentrum — dasselbe gilt, wenn Sie ärztlich zur Wundversorgung überwiesen wurden. Und wer bei uns anruft und eigentlich am anderen Ort besser aufgehoben ist, wird weitergeleitet und nicht weggeschickt.